Unsere Prüfingenieure untersuchen Kraftfahrzeuge und Anhänger nach § 29 StVZO und vergeben bei Bestehen die begehrte Prüfplakette. Hierbei erfolgt gleichzeitig eine Untersuchung des Motormanagements und des Abgassystems, was auch als UMA Otto/Diesel bezeichnet wird. Bei Wohnwagen und Wohnmobilen führen unsere Sachverständigen Michael Hahn und Mike Eberhart die Prüfung der Gasanlage durch.
Wenn an Fahrzeugen Änderungen vorgenommen werden sollen, z.B. beim Montieren von anderen Rädern oder eines anderen Fahrwerks führen unsere freundlichen Prüfingenieure die Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO durch. Eine Änderung der Fahrzeugpapiere nach § 13 FZV ist ebenfalls möglich. Wir bieten auch die Untersuchung von Anhängern zur Erlangung der Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h nach der 9. Ausnahmeverordnung StVO an. Für stolze Besitzer eines Oldtimers, die ein H-Kennzeichen erwerben möchten, kann die dafür erforderliche Untersuchung nach § 23 StVZO ebenfalls durchgeführt werden.
Auf Ihren Besuch freuen sich an der GTÜ – Prüfstelle in Bovenden unsere Prüfingenieure Dipl.-Ing. (FH) Giso Müller und B.Eng. Marc-Kevin Ahrens. In unserem Büro in Nordhausen, Motorenstraße 5a, werden Sie von unseren freundlichen Prüfingenieuren Dipl.-Ing. (FH) Roland Lüdecke und Dipl.-Ing. Mike Eberhardt beraten.
Die Sicherheit Ihres Fahrzeuges und seiner Insassen liegt uns am Herzen.
Die Fahrzeugprüfung nach § 29 StVZO erfolgt im Namen und auf Rechnung der GTÜ.